Ratgeber

Ratgeber Gerüstbau Solothurn – vier Fragen vor der Montage

Bevor ein Gerüst steht, klären Bauherren im Kanton Solothurn meist vier Fragen. Braucht es eine Bewilligung? Reicht der Platz bis zur Grenze? Darf das Gerüst auf den Nachbarboden – und wer bezahlt es?

Jeder Ratgeber beantwortet eine dieser Fragen ausführlich, mit den Paragrafen aus dem Solothurner Recht. Für den Schadenfall nach Hagel oder Sturm gibt es einen eigenen Ratgeber.

01 / Reihenfolge

Vier Fragen, eine sinnvolle Reihenfolge

Jede Antwort baut auf der vorherigen auf. Erst wer weiss, wo das Gerüst stehen darf, kann die Kosten sauber verteilen.

  1. § 3ter und § 66 KBV

    Braucht das Gerüst eine Bewilligung?

    Auf privatem Grund ist ein Gerüst bis drei Monate pro Kalenderjahr bewilligungsfrei – ausser in Schutzzonen und an geschützten Objekten. Für Trottoir, Gasse oder Strasse braucht es die schriftliche Zustimmung der Behörde.

    Lesezeit 5 Minuten

  2. § 22 und Anhang II KBV

    Reicht der Platz zwischen Haus und Grenze?

    Ein Fassadengerüst braucht rund 1 m vor der Wand. In der offenen Bauweise steht ein Haus mindestens 2.00 m von der Grenze – das reicht. Knapp wird es bei Reihenhäusern, Anbauten und Altbauten.

    Lesezeit 9 Minuten

  3. § 259 EG ZGB und § 66 KBV

    Darf das Gerüst auf den Boden des Nachbarn?

    Ja, wenn es nicht anders geht – dann muss der Nachbar das Gerüst dulden. Sie benachrichtigen ihn rechtzeitig und ersetzen jeden Schaden.

    Lesezeit 8 Minuten

  4. Mietrecht und ZGB

    Wer bezahlt das Gerüst?

    Wer baut: der Eigentümer oder Bauherr. Stockwerkeigentümer teilen gemeinschaftliche Kosten nach Wertquoten. Mieter zahlen das Gerüst nicht direkt.

    Lesezeit 6 Minuten

02 / Schadenfall

Nach einem Unwetter: zuerst sichern, dann melden

Bei Hagel oder Sturm ändert sich die Reihenfolge. Zuerst wird das Gebäude gegen weiteren Schaden geschützt, dann regelt die Gebäudeversicherung die Reparatur.

§ 19, § 35 und § 42 GVG

Was zahlt die Gebäudeversicherung nach Hagel oder Sturm?

Die SGV deckt Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden. Auch Notdächer gegen weiteren Schaden zahlt sie. Grössere Reparaturen gibt sie über die Offerte frei.

Lesezeit 8 Minuten

03 / Nach Vorhaben

Welcher Ratgeber zu Ihrem Bauvorhaben passt

Fassade dämmen oder neu verputzen

Eine Aussendämmung kann den Grenzabstand unterschreiten. Die Baubehörde kann dafür eine Ausnahme bewilligen – klären Sie das vor der Offerte für die Dämmung.

Ausnahme für die Aussendämmung

Reihenhaus oder Altstadthaus sanieren

Hier steht die Brandmauer auf der Grenze. Das Gerüst braucht oft den Hinterhof oder Garten nebenan und gehört deshalb früh angekündigt.

Gerüst an der Brandmauer zum Nachbarn

Sanierung in der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Klären Sie vor der Versammlung, welche Bauteile gemeinschaftlich sind. Davon hängt ab, wer welchen Anteil am Gerüst trägt.

Gerüstkosten bei Stockwerkeigentum

Gerüst an Gasse, Trottoir oder Kantonsstrasse

Öffentlicher Grund braucht die schriftliche Zustimmung der Behörde. An Kantonsstrassen rechnen Sie mit 20 Werktagen Vorlauf.

Gerüst auf öffentlichem Grund anmelden

Weitere Antworten in einem Satz finden Sie in den rund 30 Kurzantworten zu Preis, Ablauf und SUVA. Was das Gerüst selbst kostet, zeigen die Richtwerte pro Quadratmeter Gerüstfläche.

Jetzt starten

Gerüst geplant? Offerte innert 48 Stunden.

Adresse, Gebäudetyp und Zeitraum genügen. Bei der Aufnahme vor Ort prüft das Team, ob das Gerüst eine Bewilligung braucht oder die Grenze berührt. Am Telefon: +41 79 193 11 03.