Ratgeber

Braucht ein Gerüst in Solothurn eine Baubewilligung?

Kurz: Gehört das Gerüst zu einem bewilligten Bauvorhaben, läuft es im Baugesuch mit. Steht es frei auf privatem Grund, bleibt es bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei.

Sobald es öffentlichen Grund beansprucht, braucht es die schriftliche Zustimmung der Behörde. In der Altstadt Solothurn entfällt die Drei-Monats-Regel – dort ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig.

Wann nötig?

Wann ein Gerüst in Solothurn eine Bewilligung braucht

Entscheidend sind Standort, Standzeit und Schutzstatus. Sechs Situationen kommen im Kanton Solothurn regelmässig vor.

Bis drei Monate frei

Auf privatem Grund

Ein frei stehendes Gerüst auf Ihrer Parzelle bleibt bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei. Voraussetzung: keine Schutzzone, keine Baulinie, kein geschütztes Objekt.

Läuft im Baugesuch mit

Teil eines Bauvorhabens

Fassadensanierung, Aufbau oder Dachumbau brauchen ohnehin ein Baugesuch. Das Gerüst gehört dann zum Vorhaben und braucht keine zweite Bewilligung.

Zustimmung nötig

Auf öffentlichem Grund

Ragt das Gerüst auf Trottoir, Gasse oder Strasse, verlangt die Bauverordnung die schriftliche Zustimmung der Behörde. In der Stadt Solothurn erteilt sie das Stadtbauamt.

Immer ein Verfahren

In der Altstadtzone Solothurn

In der Altstadt ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig – vom Fassadenverputz bis zum Farbanstrich. Die Drei-Monats-Regel greift dort nicht.

20 Werktage Vorlauf

Im Areal einer Kantonsstrasse

Steht das Gerüst an einer Kantonsstrasse, bewilligt der Strassenunterhalt-Kreis die Arealbelegung. Das Gesuch gehört spätestens 20 Werktage vor Baubeginn eingereicht.

Signalisation

Mit Verkehrsmassnahmen

Wird eine Fahrspur verengt oder ein Trottoir gesperrt, gilt das als Sondernutzung mit Verkehrsbeeinträchtigung. Der Kanton verrechnet sie pro Tag.

Zuständigkeit

Wer im Kanton Solothurn zuständig ist

Die Baubewilligung erteilt die Baubehörde der Gemeinde. In der Stadt Solothurn ist das die Baukommission, bei Vorhaben ohne Einsprache das Bauinspektorat der Stadt Solothurn.

Baugesuche laufen über das kantonale eBau-Verfahren des Kantons Solothurn. Die Behörde entscheidet innert zwei Monaten, sobald die Unterlagen vollständig sind.

Beansprucht das Gerüst eine Kantonsstrasse, bewilligt der zuständige Strassenunterhalt-Kreis die Arealbelegung – zusätzlich zum Baugesuch bei der Gemeinde. Dafür zählen 20 Werktage Vorlauf.

Auf städtischem Boden führt der Gebührentarif der Stadt Solothurn Fassadengerüste als gebührenfrei; es bleibt eine Behandlungsgebühr von CHF 60 bis 300. Auf einer Kantonsstrasse gilt stattdessen der kantonale Tarif. Die Gebühren trägt die Bauherrschaft. Wie sich der Gerüstpreis zusammensetzt, lesen Sie unter Preise und Richtwerte.

Dabei unterstützt Gerüstbau Solothurn

  • Abklärung: privater Grund, öffentlicher Grund oder Kantonsstrasse
  • Angaben zum Gerüst fürs Gesuch: Fläche, Standzeit, Lage
  • Zeitfenster in der Altstadt frühmorgens einplanen
  • Signalisation und Verkehrsmassnahmen rechtzeitig anmelden

Ablauf

So läuft die Bewilligung im Kanton Solothurn ab

Vom ersten Augenschein bis zur Montage – so greifen die Schritte ineinander.

1

Aufnahme vor Ort

Das Team prüft, ob das Gerüst auf privatem Grund, öffentlichem Grund oder im Kantonsstrassenareal steht.

2

Angaben fürs Gesuch

Fläche, Standzeit und Lage des Gerüsts gehen an die Bauherrschaft. Sie reicht das Gesuch bei der Gemeinde ein.

3

Fristen einplanen

Die Baubehörde entscheidet innert zwei Monaten, sobald die Unterlagen vollständig sind.

4

Montage nach Freigabe

Sobald die Bewilligung vorliegt, steht das Gerüst am vereinbarten Tag – SUVA-konform mit Abnahmeprotokoll.

Gut zu wissen für die Barockaltstadt: Die Altstadt steht als Ortsbild unter kantonalem Schutz. Vor der Baubewilligung stimmt die Kommission für Altstadt- und Denkmalfragen zu, bei geschützten Einzelobjekten zusätzlich das kantonale Amt für Denkmalpflege. Verputze und Anstriche werden vorab bemustert. Wer das früh einplant, verliert keine Woche – und das Fassadengerüst steht nur so lange, wie es die Sanierung braucht. Bei dringendem Bedarf steht die Express-Gerüstmontage bereit.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Gerüst-Baubewilligung

Braucht ein Gerüst auf privatem Grund eine Baubewilligung?

In der Regel nicht. Die kantonale Bauverordnung nimmt temporäre bauliche Anlagen bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr von der Baubewilligungspflicht aus. Gehört das Gerüst zu einem bewilligungspflichtigen Umbau, läuft es im Baugesuch mit. Verbindlich Auskunft gibt die Baubehörde Ihrer Gemeinde.

Wer stellt das Gesuch für den öffentlichen Grund?

In der Regel die Bauherrschaft oder das Generalunternehmen. Gerüstbau Solothurn liefert die Angaben zum Gerüst: Fläche, Standzeit und Lage. Die Zeitfenster stimmt das Team mit der Gemeinde ab, damit die Montage am vereinbarten Termin startet.

Was kostet eine Gerüst-Bewilligung in der Stadt Solothurn?

Das hängt vom Grundeigentum ab. Auf städtischem Boden führt der Gebührentarif der Stadt Solothurn Fassadengerüste als gebührenfrei; es bleibt eine Behandlungsgebühr nach Zeitaufwand von CHF 60 bis 300. Mulden und Materiallager kosten im Strassengebiet zusätzlich CHF 6 pro m² und Monat. Führt eine Kantonsstrasse am Gebäude vorbei, gilt der kantonale Tarif mit CHF 5 bis 15 pro m² und Monat. Die Gebühren trägt die Bauherrschaft.

Wie lange dauert es, bis die Bewilligung vorliegt?

Die Baubehörde entscheidet innert zwei Monaten, sobald alle Unterlagen eingegangen sind. Bei publizierten Baugesuchen liegen die Pläne 20 Tage öffentlich auf. Für eine Arealbelegung an einer Kantonsstrasse rechnen Sie 20 Werktage Vorlauf. Bei dringendem Bedarf hilft der Express-Service.

Gelten in der Altstadt Solothurn besondere Regeln?

Ja. Die Altstadt steht als Ortsbild unter kantonalem Schutz. In der Altstadtzone ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig, auch Fassadenverputz und Farbanstrich. Die Kommission für Altstadt- und Denkmalfragen stimmt vor der Baubewilligung zu. Materialien und Farben werden vorab bemustert.

Braucht ein Rollgerüst im eigenen Garten eine Bewilligung?

Nein. Ein Rollgerüst auf privatem Grund für kurze Arbeiten braucht keine Baubewilligung. Sobald es auf öffentlichen Grund kommt, gilt dieselbe Regel wie für ein festes Gerüst: Es braucht die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.

Gerüst-Bewilligung im ganzen Kanton Solothurn

Jede Gemeinde führt ihre eigene Baubehörde und ihren eigenen Gebührentarif. Ob Barockaltstadt, Wohnquartier im Wasseramt oder Gewerbehalle im Gäu – das Team klärt vorab, welche Zustimmung das Gerüst braucht.

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Adresse und Gebäudetyp genügen. Das Team ordnet die Bewilligungsfrage ein und liefert die Festpreis-Offerte innert 48 Stunden.