Die Baubewilligung erteilt die Baubehörde der Gemeinde. In der Stadt Solothurn ist das die Baukommission, bei Vorhaben ohne Einsprache das Bauinspektorat der Stadt Solothurn.
Baugesuche laufen über das kantonale eBau-Verfahren des Kantons Solothurn. Die Behörde entscheidet innert zwei Monaten, sobald die Unterlagen vollständig sind.
Beansprucht das Gerüst eine Kantonsstrasse, bewilligt der zuständige Strassenunterhalt-Kreis die Arealbelegung – zusätzlich zum Baugesuch bei der Gemeinde. Dafür zählen 20 Werktage Vorlauf.
Auf städtischem Boden führt der Gebührentarif der Stadt Solothurn Fassadengerüste als gebührenfrei; es bleibt eine Behandlungsgebühr von CHF 60 bis 300. Auf einer Kantonsstrasse gilt stattdessen der kantonale Tarif. Die Gebühren trägt die Bauherrschaft. Wie sich der Gerüstpreis zusammensetzt, lesen Sie unter Preise und Richtwerte.