Jedes Fassadengerüst wird nach SN EN 12810/12811 aufgebaut. Diese Normen regeln Tragfähigkeit, Verankerung und Absturzsicherung. Die Montage erfolgt ausschliesslich durch geschulte Gerüstbauer.
Nach dem Aufbau erhalten Sie das Abnahmeprotokoll – die Bestätigung, dass das Gerüst geprüft und einsatzbereit ist. Bei einer SUVA-Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Solothurn oder Grenchen liegt damit alles griffbereit.
Zur Standardausrüstung gehören: dreiseitiger Seitenschutz mit Geländer und Bordbrett, Verankerungen alle 4 m vertikal und 6 m horizontal, sowie Aufstiegsleitern im Inneren des Gerüsts. Bei Bedarf kommen Fassadennetze, Planen oder Konsolverbreiterungen dazu.
Eine Aussendämmung lässt die Fassade um die Dämmstärke wachsen. Steht das Haus knapp an der Grenze, klären Sie vorab den Grenzabstand bei einer Aussendämmung. Die Baubehörde kann dafür eine Ausnahme bewilligen.
Der Schweizerische Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) definiert die Branchenstandards für Gerüstbau in der Schweiz.