Der Unterschied zum Fassadengerüst: Das Dachgerüst hat zusätzlich eine Fanglage. Dieses Netz oder Gitter spannt sich zwischen Traufe und Gerüst. Es fängt Personen und abrutschende Ziegel ab – Pflicht bei allen Dacharbeiten über 3 m Höhe.
Die Montage folgt der Norm SN EN 12810/12811. Jedes Gerüst prüft das Team nach dem Aufbau. Sie erhalten das Abnahmeprotokoll für die Bauleitung – griffbereit für jede SUVA-Kontrolle auf der Baustelle in Solothurn oder Grenchen.
Zur Standardausrüstung gehören dreiseitiger Seitenschutz, Verankerungen alle 4 m vertikal, Fanglagen bis 60° Dachneigung und Aufstiegsleitern im Gerüst. Bei steilen Ziegeldächern kommen Konsolverbreiterungen und zusätzliche Schutznetze dazu. Das gilt auch für Hanglagen: Das Grenchner Gemeindegebiet reicht vom Römerbrüggli auf 429 m bis zum Obergrenchenberg auf 1'405 m.