Ratgeber · Schadenfall

Gebäudeversicherung Solothurn – was sie nach Hagel und Sturm zahlt

Die Gebäudeversicherung im Kanton Solothurn, die SGV, zahlt Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser und weitere Elementarereignisse. Dazu gehören auch Notdächer, die weiteren Schaden verhüten.

Entscheidend sind drei Schritte: sofort melden, den Schaden fotografieren und grössere Reparaturen erst nach der Freigabe in Auftrag geben. Dieser Ratgeber zeigt, was das für Dach, Fassade und Gerüst bedeutet.

Aktuell

Nach dem Unwetter vom 28. August 2026 gehen bei der SGV ausserordentlich viele Schadenmeldungen ein. Dringende und grosse Schäden behandelt sie prioritär, die übrigen dauern länger (Stand 16. Oktober 2026). Umso wichtiger sind Notmassnahmen, die das Gebäude bis zur Schadenaufnahme schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGV zahlt Gebäudeschäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser und weitere Elementarereignisse (§ 19 GVG).
  • Notmassnahmen wie ein Notdach sind ohne Freigabe erlaubt – die Kosten ersetzt die SGV (§ 42 GVG).
  • Grössere Reparaturen erst nach Freigabe der Offerte durch die SGV.
  • Melden Sie den Schaden sofort. Nach einem Jahr erlischt der Anspruch (§ 35 GVG).

Was zahlt die Gebäudeversicherung Solothurn bei Unwetter?

Die SGV deckt Gebäudeschäden durch sechs Gruppen von Elementarereignissen (§ 19 GVG). Für Dach und Fassade zählen vor allem Sturm und Hagel. Wann genau ein Sturm oder Hagel vorliegt, regelt die Verordnung.

Sturm

Ab 63 km/h im 10-Minuten-Mittel oder Böenspitzen ab 100 km/h (§ 8 GVV). Sind in der Umgebung mehrere intakte Dächer abgedeckt, wird ein Sturm vermutet.

Hagel

Eiskörner, die direkt oder indirekt einen Schaden anrichten (§ 9 GVV). Nicht gedeckt sind Bauteile mit einem Hagelwiderstand unter HW 1 – also gegen Körner unter 1 cm.

Hochwasser und Überschwemmung

Oberflächenwasser, das von aussen ebenerdig ins Gebäude dringt. Grundwasser zählt nicht dazu (§ 19 GVG).

Weitere Elementarereignisse

Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck, Steinschlag und Felssturz, Erdrutsch und Erdfall (§ 19 GVG).

Jedes Gebäude im Kanton ist bei der SGV versichert – die Versicherung ist obligatorisch (§ 13 GVG). Den Ablauf im Schadenfall beschreibt die Schadenseite der Solothurnischen Gebäudeversicherung.

Was die SGV nicht zahlt

  • Grundwasser und Wasser aus künstlichen Wasseranlagen
  • Wasser aus Leitungen und Apparaten
  • Feuchtigkeit, Frost und Naturereignisse ohne aussergewöhnliche Heftigkeit
  • Schäden durch mangelhaften Unterhalt oder fehlerhafte Konstruktion
  • Hausrat und Mobiliar – dafür ist die private Versicherung zuständig

Die ersten Stunden: was Sie ohne Freigabe tun dürfen

Notmassnahmen gegen weiteren Schaden dürfen Sie sofort ausführen lassen, ohne vorgängige Freigabe der SGV. Die Pflicht dazu steht sogar im Gesetz: Versicherte müssen den Schaden möglichst klein halten (§ 37 GVG).

  1. 1 Sicherheit zuerst Steigen Sie nicht selbst auf ein beschädigtes Dach. Lose Ziegel und nasse Flächen sind gefährlich.
  2. 2 Schaden fotografieren Fotos vor jeder Aufräum- oder Reparaturarbeit belegen später, was das Unwetter angerichtet hat.
  3. 3 Weiteren Schaden verhüten Dach mit Blachen abdecken, eingedrungenes Wasser abpumpen. Das ist ohne Freigabe der SGV erlaubt – Rechnungen aufbewahren.
  4. 4 Online melden Pro Gebäude eine Meldung, möglichst über das Online-Formular der SGV. Telefonisch nur bei eingestürzten oder stark beschädigten Gebäudeteilen.
  5. 5 Beschädigte Teile aufbewahren Soweit zumutbar, bis der Schaden geklärt ist. Alles Weitere bleibt bis zur Schadenaufnahme unverändert (§ 36 GVG).

Einfache Reparaturen bis CHF 2'500 – etwa einzelne Ziegel ersetzen – sind ohne Kostengutsprache erlaubt. Für grössere Arbeiten holen Sie eine Offerte ein und warten auf die Freigabe der SGV. Wer vorher repariert, riskiert eine Kürzung (§ 36 GVG).

Zahlt die SGV das Gerüst?

Für Notmassnahmen ja. Die SGV ersetzt die Kosten für zweckmässige Massnahmen gegen weiteren Schaden – das Gesetz nennt ausdrücklich Notdächer und Stützen (§ 42 Abs. 1 GVG).

Ein Notdach über einem grösseren Dachschaden steht in der Regel auf einem Gerüst. Dient dieses Gerüst zugleich einer geplanten Sanierung, zahlt die SGV nur den Anteil, der ihrem Interesse entspricht. Auch das steht in § 42 GVG.

Für die Reparatur selbst gilt: Ein Gerüst, das die Arbeit an Dach oder Fassade erst möglich macht, gehört zu den Kosten der Instandstellung. Ob und in welchem Umfang die SGV es übernimmt, entscheidet sie mit der Freigabe der Offerte.

Nötig ist es oft. Am Dachrand verlangt die Bauarbeitenverordnung ab 2 m Absturzhöhe eine Sicherung. Ein Fassadengerüst ist ab mehr als 3 m Pflicht (BauAV Art. 26). Für Dachdecker und Spengler gibt es dafür das Dachfanggerüst für die Reparatur nach Hagel.

So kommt das Gerüst sauber in die Abrechnung

  • Notmassnahme und Instandstellung als getrennte Positionen offerieren lassen
  • Eigene Zusatzarbeiten wie Fassadenanstrich oder Solaranlage separat ausweisen
  • Offerte mit Fotos an die SGV senden und die Freigabe abwarten
  • Standzeit grosszügig planen – nach grossen Unwettern dauert die Schadenaufnahme

Sind mehrere Parteien beteiligt, hilft der Ratgeber zur Aufteilung der Gerüstkosten unter Eigentümern und Mietern.

Beispiel: Hagelschaden am Ziegeldach, Schritt für Schritt

Ein Einfamilienhaus mit Ziegeldach, zwei Geschosse, nach einem Hagelzug. Mehrere Ziegel sind zerschlagen, ein Dachfenster ist gesprungen. So läuft der Fall sauber ab.

  1. 1 Am selben Abend: Fotos von aussen und von den nassen Stellen innen. Dann Blachen über die offenen Stellen – das ist eine Notmassnahme und braucht keine Freigabe.
  2. 2 Am nächsten Tag: Meldung über das Online-Formular der SGV. Ist eine Garage mitbetroffen, gehört sie in eine eigene Meldung.
  3. 3 Wenn die Blachen nicht halten: Bei grosser Fläche oder steilem Dach braucht es ein Gerüst mit Dachfang, auf dem ein Notdach steht. Dieses Gerüst ist Teil der Notmassnahme nach § 42 GVG.
  4. 4 Offerte für die Reparatur: Der Dachdecker offeriert Ziegel und Dachfenster, der Gerüstbauer die weitere Standzeit. Beides geht mit Fotos an die SGV.
  5. 5 Nach der Freigabe: Reparatur auf demselben Gerüst. Soll bei dieser Gelegenheit eine Solaranlage aufs Dach, steht sie als eigene Position in der Offerte – diesen Teil zahlt die Eigentümerschaft.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst sichern und melden, dann offerieren, dann reparieren. Wer den Dachdecker vor der Freigabe beauftragt, trägt das Risiko einer Kürzung selbst.

Diese Fristen gelten nach Hagel und Sturm

Melden müssen Sie den Schaden unverzüglich nach der Feststellung (§ 35 GVG). Wer schuldhaft zu spät meldet, riskiert eine Kürzung. Nach einem Jahr erlischt der Anspruch ganz.

1
Jahr Meldefrist – danach erlischt der Anspruch (§ 35 GVG)
3
Jahre für die Wiederherstellung (§ 41 GVG)
2'500
CHF für einfache Reparaturen ohne Kostengutsprache
5'000
CHF: bis hier kann die SGV pauschal auszahlen (§ 17 GVV)

Schäden, die bei der Abschätzung übersehen wurden, können Sie bis ein Jahr nach dem Ereignis nachmelden. Für die Wiederherstellung haben Sie drei Jahre. Danach zahlt die SGV für den nicht wiederhergestellten Teil nur noch den Zeitwert (§ 41 GVG).

Bei Bagatellschäden bis CHF 5'000 kann die SGV die geschätzte Summe mit Ihrem schriftlichen Einverständnis pauschal auszahlen (§ 17 GVV). Dann muss auch das Gerüst in dieser Summe Platz haben – klären Sie das vor der Zusage.

Beim Ersatz auf den Hagelwiderstand achten

Wer ohnehin neu deckt, sollte hagelfeste Bauteile wählen. Die SGV empfiehlt das ausdrücklich, geprüfte Produkte listet das Schweizer Hagelregister.

Der Grund steht in der Verordnung: Bauteile mit einem Hagelwiderstand unter HW 1 sind nicht gedeckt (§ 9 GVV). Ein dünnes Lichtband oder eine alte Kunststoffabdeckung kann beim nächsten Hagel also leer ausgehen.

Nach dem Unwetter: Notgerüst und Reparaturgerüst aus einer Planung

Das Gerüst unter einem Notdach kann oft auch der Reparatur dienen. Das spart eine zweite Einrüstung – wenn die Kosten sauber getrennt sind. Die Offerte weist deshalb Notmassnahme, Instandstellung und allfällige Zusatzarbeiten einzeln aus.

Muss es schnell gehen, steht das Express-Gerüst nach Sturm oder Hagel innert 24–72 Stunden. Material und Logistik laufen über den Partner-Standort Biberist.

Für planbare Reparaturen gilt die übliche Zusage: Festpreis-Offerte innert 48 Stunden. Offerte für das Gerüst nach einem Unwetterschaden anfordern – mit Fotos geht es am schnellsten.

Hinweis: Gerüstbau Solothurn ist nicht die Gebäudeversicherung. Dieser Ratgeber fasst das Gebäudeversicherungsgesetz, die Verordnung und die Angaben der SGV zusammen, Stand Oktober 2026. Über Deckung und Höhe der Entschädigung entscheidet allein die SGV. Den Wortlaut enthält das Gebäudeversicherungsgesetz (BGS 618.111).

Häufige Fragen

Unwetterschaden und SGV – kurz beantwortet

Zahlt die Gebäudeversicherung Solothurn das Gerüst?

Für Notmassnahmen wie ein Notdach ja – § 42 GVG nennt Notdächer und Stützen ausdrücklich. Ein Gerüst für die Reparatur gehört zu den Kosten der Instandstellung. Über die Übernahme entscheidet die SGV mit der Freigabe der Offerte.

Darf ich das Dach vor der Besichtigung abdecken lassen?

Ja. Notwendige Sofortmassnahmen gegen weiteren Schaden sind ohne Freigabe der SGV erlaubt, etwa Blachen über dem Dach. Fotografieren Sie den Schaden vorher und bewahren Sie die Rechnungen auf.

Wie lange habe ich Zeit, einen Hagelschaden zu melden?

Melden Sie ihn unverzüglich nach der Feststellung. Bei schuldhaft verspäteter Meldung kann die SGV kürzen. Nach einem Jahr seit dem Ereignis erlischt der Anspruch (§ 35 GVG).

Ist die Gebäudeversicherung im Kanton Solothurn obligatorisch?

Ja. Gebäude im Kanton Solothurn sind obligatorisch bei der SGV versichert (§ 13 GVG). Ausgenommen sind nur Gebäude unter einem von der SGV festgesetzten Versicherungswert.

Ab welcher Windstärke zahlt die SGV einen Sturmschaden?

Ab 63 km/h im 10-Minuten-Mittel oder bei Böenspitzen ab 100 km/h (§ 8 GVV). Sind in der Umgebung mehrere intakte Dächer abgedeckt, wird ein Sturm ebenfalls vermutet.

Wie lange darf die Reparatur dauern?

Für die Wiederherstellung haben Sie drei Jahre. Danach zahlt die SGV für den nicht wiederhergestellten Teil nur noch den Zeitwert (§ 41 GVG). Aus wichtigen Gründen lässt sich die Frist verlängern.

Die übrigen Fragen vor einer Montage – Bewilligung, Grenzabstand, Nachbar – ordnet die Übersicht aller Ratgeber zum Gerüstbau.

Schadenfall

Dach nach Hagel offen? Notgerüst innert 24–72 Stunden.

Adresse, Schadensart und ungefähre Höhe genügen. Die Offerte trennt Notmassnahme und Reparatur, damit die SGV sauber freigeben kann. Am Telefon: +41 79 193 11 03.