In der Altstadtzone ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig – bis hin zum Farbanstrich. Die Ausnahme für temporäre Anlagen bis drei Monate gilt hier nicht.
Wer das früh einplant, verliert keine Bausaison. Die Festpreis-Offerte liegt innert 48 Stunden vor und enthält Anlieferfenster und Handmontage – nicht als Nachtrag.